Gehen Sie mit dem Kind den Bereich im Becken ab und markieren Sie z. B. mit Badelatschen oder Ähnlichem am Rand, ab wo das Kind nicht mehr stehen kann. Für ängstliche Kinder ist es zu Beginn besonders wichtig, immer Bodenkontakt zu haben.

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Für Eltern:
Sollten Sie im öffentlichen Betrieb mit einer kleinen Gruppe schwimmen gehen, fragen Sie die Schwimmmeisterin/den Schwimmmeister, ob Sie einen abgeteilten Bereich im Nichtschwimmerbecken zugewiesen bekommen können. Sollte die Halle zu gut besucht sein, wird Ihr Wunsch kaum erfüllt werden. Vielleicht gibt es aber Zeiten, in denen sich das eher umsetzen ließe.

Ihre Aufmerksamkeit darf dann aber nicht durch andere Dinge abgelenkt werden, weder vom Smatphone noch durch ein jüngeres Kind, welches noch nicht schwimmen kann.

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Beachten Sie auch, dass Ihre Anweisungen nicht von jedem gleich gut verstanden werden. Meist ist es in der Halle laut, die Kinder haben außerdem Wasser in den Ohren oder sind gerade mit dem Kopf unter Wasser. Erklären Sie nur etwas, wenn Sie auch die volle Aufmerksamkeit aller Kinder haben.

Hilfreich können laminierte Signaltafeln sein, mit denen Sie den Kindern diverse Anweisungen geben.

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Bei einem wichtigen Gespräch, das Sie während der Schwimmstunde führen müssen, drehen Sie sich so, dass Sie alle Kinder sehen können. Ihr Gegenüber darf nicht im Weg stehen, er muss erkennen, dass die Aufsicht der Kinder Vorrang hat, notfalls weisen Sie darauf hin.

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Werden Kinder in der Schule oder in einem Schwimmverein unterrichtet, ist das Becken meist mit Seilen abgetrennt. Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Kinder dort sicher sind, denn ein kleingewachsenes Kind kann bei einem abschüssigen Boden auch im abgesteckten Bereich ertrinken.

Sollten Sie ein Becken zur Verfügung haben, das ins Schwimmerbecken übergeht, können Sie mit Schwimmgurten, Brettern und Pool-Nudeln arbeiten. Besonders die Nudeln werden von den Kindern als Spielzeug betrachtet. Nach einiger Übung sollte das Schwimmen aber ohne Hilfsmittel fortgesetzt werden.

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  • Als Lehrer*in oder Trainer*in müssen über die Schwimmstätte informiert sein und die Kinder ggf. auf Gefahren hinweisen, in jedem Fall müssen die Baderegeln vor dem Schwimmen gelehrt worden sein. Natürlich müssen Sie auch wissen, wo der Defibrilator und das nächste Telefon zu finden sind.
  • Überprüfen Sie vor, nach und während des Schwimmtrainings die Anzahl der Kinder.
  • Nichtschwimmer*innen dürfen nur im brusttiefen Wasser betreut werden.
  • Eine einzelne Aufsichtsperson darf nur vom Beckenrand unterrichten. Sie darf eine Gruppe von bis zu sechs Kindern betreuen, bei Schulklassen sind es sogar 15 Schüler*innen. Ist eine zweite Aufsicht anwesend, kann die sich darauf konzentrieren, die Kinder zu beobachten. Sie hilft nicht beim Schwimmen selbst, sondern steht beobachtend am Rand. Die Person im Wasser gibt Hilfestellung oder macht die Übungen vor. Einzelbeaufsichtigung ist außerdem erforderlich, wenn Schüler*innen lernen sollen, im tiefen Wasser frei zu schwimmen, außerdem beim Tief- und Streckentauchen.
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